Natur und Artenschutz

Bei der Planung und Genehmigung von WKA sind die Natur- und Artenschutzbelange besonders zu berücksichtigen.

So ergeben sich aus verschiedenen EU- und bundesrechtlichen Regelungen (z.B. § 44 Abs. 1 BNatSchG) Tötungs- und Störungsverbote in Bezug auf besonders bzw. streng geschützte Tierarten wie den Schwarzmilan, Rotmilan oder verschiedene Fledermausarten. Seit Jahren haben in unmittelbarer Nähe zu den geplanten WKA-Standorten der Rotmilan und der Schwarzmilan Brutplätze und die Fledermäuse in Nähe des Waldrandes ihre bevorzugten Jagdreviere. Durch den Bau der WKA entsteht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko.

Auch beim Windpark Weißbach gab es bereits Totfunde eines jungen Schwarzmilans, eines Mäusebussards und Fledermaus. Solche Totfunde müssen sofort gemeldet werden. Hinweise dazu wie man vorgeht, bzw. was man machen und sich merken muß ist in einem Meldebogen zu Lesen (siehe Aktuelles - Artenschutz).

Ein solch hohes Tötungsrisiko wurde nun auch für den Mäusebussard nachgewiesen.
In einer mehr als dreijährigen wisenschaftlichen Feldforschung in Nord- und Nordostdeutschland haben Forscher - für sie überaschend - dieses hohe Tötungsrisiko für den Mäusebussard festgestellt.


Größere Abstandsregelungen zu Rotmilanhorsten

Das sogenannte Helgoländer Papier stellt den aktuellen Fachstandart für den empfohlenen Midestabstand zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelarten dar. Dieses wird demnächst neu und aktualisiert erscheinen und dann auch bei uns veröffentlicht werden. Hier nun die Ankündigung des NABU:
 

Berlin – Der NABU begrüßt, dass Windkraftprojekte in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen ab sofort verlässlicher geplant werden können. In der vergangenen Woche bestätigte dazu die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) das sogenannte „Neue Helgoländer Papier“, das den aktuellen Fachstandard für den empfohlenen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen darstellt. Diese Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden.

Das ursprüngliche „Helgoländer Papier“ war bereits 2007 durch die Landesarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Seine Gültigkeit als fachliche Messlatte wurde seither von Gerichten vielfach bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen einen vergrößerten Mindestabstand von 1.000 auf aktuell 1.500 Meter. Für Baden-Württemberg wurde dieses Helgoländer Papier nicht umgesetzt!!!

Der NABU fordert beim Ausbau der erneuerbaren Energien die strikte Einhaltung des geltenden Umweltrechts und appelliert dabei an alle Entscheidungsträger und Investoren, den Klimaschutz nicht auf Kosten von Arten und Lebensräumen voranzutreiben. Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land als auch auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden.