Bei der Planung und Genehmigung von WKA sind die Natur- und Artenschutzbelange besonders zu berücksichtigen.
So ergeben sich aus verschiedenen EU- und bundesrechtlichen Regelungen
(z.B. § 44 Abs. 1 BNatSchG) Tötungs- und Störungsverbote in Bezug auf
besonders bzw. streng geschützte Tierarten wie den Schwarzmilan,
Rotmilan oder verschiedene Fledermausarten.
Rotmilan
Durch den Bau der Windkraftanlagen werden viele Tiere bedroht. Ein Bericht in der Welt am Sonntag vom 23.7.2017, geschrieben von Prof. Dr. Fritz Vohrenholt - Vorstand der Deutschen Wildtierstiftung - mit dem Thema "Wenn die Lerche nicht mehr singt" beschreibt die Gefahren für die Tierwelt treffend.
Seit Jahren haben in unmittelbarer Nähe zu den geplanten WKA-Standorten der Rotmilan und der Schwarzmilan Brutplätze und die Fledermäuse in Nähe des Waldrandes ihre bevorzugten Jagdreviere. Durch den Bau der WKA entsteht für sie ein ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Auch beim Windpark gab es schon Totfunde.
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Immer mehr Experten warnen vor allem Kleinanleger vor hochriskanten Windkraft-Kapitalanlagen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf mehrere in letzter Zeit erfolgte spektakuläre Zusammenbrüche von Windkraft-Betriebsgesellschaften, die - gestützt auf meist völlig überzogene, durch „gekaufte“ Gutachter aus der Windkraft-Lobby erstellte Gefälligkeitsgutachten - zur Anlegergewinnung viel zu optimistische Windstrom-Ertragsprognosen abgegeben haben.
In diesen Fällen müssen die so vielfach „über den Tisch gezogenen“ Kapitalanleger Jahr für Jahr mit ansehen, wie ihr „sauer verdientes“ Anlegerkapital wie „Schnee in der Sonne schmilzt“, vielfach auf einen Totalverlust und eine vorzeitige Insolvenz zusteuernd, von Gewinnausschüttungen und Verzinsungen ganz zu schweigen; auch die mit Gewerbesteuer-Einnahmen aus Windkraft-Betrieb geköderte Standort-Kommune guckt ebenfalls „in die Röhre“…