Aktuelle Situation

 

Windpark Weißbach 

Die Kommunen in Baden-Württemberg sind seit der ehemals grün-rot geführten Landesregierung angewiesen, für den Ausbau der bei uns allerdings wenig effizienten Windenergie, entsprechende Vorrangflächen für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen. Solange solche potentiellen Vorrangflächen nicht in rechtskräftigen Flächennutzungsplänen verankert sind, hat jeder Investor für Windkraftanlagen laut Baugesetzbuch § 35 ein bevorrechtigtes Bauinteresse und einen Genehmigungsanspruch - das heißt, es kann überall gebaut werden.

In dieser Situation befanden sich 2014 viele unserer Gemeinden im Umkreis. Durch eine Verlegung der bei uns bestehenden Tiefflugzone für die Heeresflieger in südliche Richtung entstand zusätzlich eine völlig neue Situation. Diese Situation hat die Firma Enerkraft GmbH aus Erlenbach als Projektierer mit Unterstützung der Gemeinde Weißbach ausgenutzt und beim Landratsamt Hohenlohekreis Ende 2014 einen Antrag für fünf 200-Meter hohe Windkraftanlagen auf dem Höhenrücken entlang der historischen alten Handelsstraße, der Hohen Straße, eingereicht und als Windpark Weißbach zum Sofortvollzug genehmigt bekommen.

Trotz rund 190 schriftlichen Einwendungen von Mitbürgern, Widersprüchen und erheblichem juristischen Widerstand unsrerseits -Eilanträge und Anträge auf Hängebeschlüsse/Gerichtsurteile und Beschwerden zum Artenschutz und sonstigen Immissionen - wurden inzwischen die fünf Windräder direkt an der Gemeindegrenze zu Schöntal gebaut und in Betrieb genommen. Selbst die Tatsache, dass die Gesellschafter des maßgeblichen Gutachterbüros und Projektierers identisch sind und der begründete Verdacht auf mehrere Gefälligkeitsgutachten vorliegt, hat die Genehmigungsbehörde nicht kritisch beurteilt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet. Derzeit läuft noch das Widerspruchsverfahren hinsichtlich mehrerer Gründe und das Ergebnis ist völlig offen - auch die weiteren juristischen Schritte/Klageerhebung.

Inzwischen ist der Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH aus Niedernhall der Betreiber des Windparks Weißbach. Rund 230 Kommanditisten - die Hälfte davon kommt nicht aus der näheren Umgebung - haften mit ihrer Einlage.

Landschaftsbild

Das Landschaftsbild in Crispenhofen, Diebach und Sindeldorf hat sich nachhaltig negativ verändert. Die Windmonster dominieren am Horizont. Gewöhnen kann man sich daran nicht und es tut täglich in der Seele weh, wenn man diese Verschandelung unserer bisherigen Landschaft und unserer Heimat sieht.

Sindeldorf: Blick von der Siedlung "Im Heller" auf den Windpark

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Diebach: Blick von der Dorfmitte auf den Windpark
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Fakten des Windparks Weißbach:

Anlagenhersteller: Fa. Vestas

Anlagentyp: V-126/3300 Nennleistung: 3.300 kw

Nabenhöhe: 137 Meter

Rotordurchmesser: 126 Meter

Gesamthöhe: 200 Meter

Schallleistungspegel: max. 106 dB

Entfernung zu den Wohngebieten/Lage des Windparks:

Diebach 1.444 Meter / Lage: in westlicher Richtung

Crispenhofen 1.313 Meter / Lage: in nördlicher Richtung

Sindeldorf 1.168 Meter / Lage: in südwestlicher Richtung

Dimensionen - Höhenverhältnisse:

Sindeldorf liegt auf 249 Meter n.N.

Der Windpark liegt auf ca. 400 Meter n.N. + 200 Meter Anlagenhöhe, d.h. die Nabenhöhe liegt 300 Meter über Sindeldorf!

Lärmbelästigungen

Die im Vorfeld der Baugenehmigung von oben erwähntem Gutachterbüro am grünen Tisch ermittelte Schallprognose trifft in keinem Fall zu. In Sindeldorf und Diebach gibt es erhebliche Probleme wegen der Lärmbelästigung durch die Windkraftanlagen - je nach Windrichtung. Der Windpark liegt jedenfalls in der Hauptwindrichtung. Von uns wurde im Winter und nun im Sommer mit Lärmmessgeräten der Lärmpegel in Sindeldorf und Diebach gemessen und deutliche Überschreitungen der maximal zulässigen 40 dB nachts gemessen. Viele Mitbürger haben Beschwerden beim Landratsamt eingereicht. Anfang Juli 2017 fand in der Sindeldorfer Pfarrscheune ein Gespräch mit Landrat Dr. Neth, Betreiber und der Gemeinde Schöntal mit dem Ziel statt, die Lärmbelästigung künftig einzugrenzen.

Auszug aus unserer Stellungnahme zu dieser Veranstaltung:

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Vereinbart wurde bei dem Gespräch, dass wir die Lärmbelästigungen protokollieren. Aktuell erheben bis Ende März 2018 zahlreiche Bürger die Situationen, wann die Windräder besonders laut zu hören sind. Wir haben eine begleitende technische Langzeit-Lärmmessung gefordert. Mitte Januar 2018 haben wir dem Landratsamt einen äußerst umfangreichen Zwischenbericht - ergänzt mit Wetterdaten der Wetterstation Öhringen zur Verfügung gestellt. Darin kommt ganz deutlich zum Ausdruck, welche Windrichtungen besondere Störfaktoren auslösen und wie hoch die Belastungsintensität  für die Bürger ist.

An 86 Tagen innerhalb von fünf Monaten wurde in Sindeldorf und Diebach notiert, dass der Lärm der Windanlagen viel zu laut ist - in Sindeldorf mit einer durchschnittlichen Belästigungsintensität von 7,2 (Bewertungsskala von 1 - nieder bis 10 extrem hoch) und Diebach von 7,7.

Deutlich kommt aber auch beim Vergleich mit den Wetterdaten zum  Ausdruck, dass nicht nur Windrichtung und -stärke alleinige Faktoren sind, denn es spielen noch weitere Wettersituationen ein große Rolle. Deshalb stützten diese Protokolle unsere Forderung nach einer Langzeitlärmmessung!


1. Eigene Lärmmessung der BI im Winter 2016:

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2. Messung der BI im Sommer 2017:

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Schattenwurf

Auch die ebenfalls im Vorfeld von oben erwähnten Gutachterbüro ermittelte Schattenwurfprognose kann nicht stimmen. Die ausgewählten Immissionsorte in Sindeldorf aufgrund der örtlichen Lage völlig falsch ausgewählt. Von diesen Orten aus sind die Windräder überhaupt nicht ersichtlich und auch aufgrund der Lage hinter einem Hangrücken und der flach stehen Sonne fällt dorthin von November bis Februar kein Sonnenschein. Dass dort kein Schattenwurf durch die Windkraftanlagen entstehen kann, leuchtet ein. Aufgrund einer von uns erstellten Simulation wissen wir, dass Sindeldorf ab November bis Mitte Januar durch die Windkraftanlagen 1 + 2 von erheblichem Schattenwurf vor allem im Kernort und östlichen Dorfgebiet betroffen ist. Am Jahresende 2017 haben wir im Bereich des Grottenweges/Kelterweinberg deutlichen Schattenwurf - ein BI-Mitglied berichtete von einem halbstündigen Schattenwurf - beobachtet. Wir fordern eine Überarbeitung der Schattenwurfprognose anhand unserem nachfolgenden Vorschlag realistischer Immissionsorte und den Einbau eines Schattenwurfmoduls in die Windkraftanlage 2.   

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Artenschutz

Die bisherigen juristischen Schritte und  einen großen Bereich auch im Widerspruchsverfahren umfassen vor allem die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung - beinhaltet die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur -  und den Artenschutz besonders gefährdeter Tierarten (Rotmilan, Fledermäuse). Innerhalb eines 1000-Meter-Radius um den Windpark befinden sich mehrere Greifvogelhorste, darunter auch Rot- und Schwarzmilanhorste. Wegen des signifikant erhöhten Tötungsrisikos dieser geschützten Greifvögel wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Juli 2016 ein mehrmonatiger Betriebsstillstand von zwei Windkraftanlagen angeordnet. Wir haben mehrfach versucht glaubhaft zu machen, dass der Windpark in ein Dichtezentrum des Rotmilans genehmigt wurde - leider vergebens. Letztlich 2017 scheiterte es daran, dass zwei vorher besetzte Rotmilanhorste von heute auf morgen auf unerklärliche Weise verlassen vorgefunden wurden.

Totfunde

Auch gab es im Windpark bereits Totfunde von Tieren. Seitens des Betreibers wurde uns unterstellt, diese getöteten Tiere (Schwarzmilan, Mäusebussard und Fledermaus) untergeschoben zu haben. Wir weisen dies mit aller Deutlichkeit zurück.

Wer tote Greifvögel oder Fledermäuse in der Nähe der Windräder findet, sollte diesen Fund möglichst gleich fotografieren und sich Notizen dazu machen. Tote Greifvögel dürfen nicht entfernt werden. Bitte wenn möglich ein BI-Vorstandsmitglied gleich informieren, wenn nicht möglich einfach das Landratsamt oder die Polizei verständigen. Die Totfunde müssen von einer unabhängigen Person zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart weitergeleitet und dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg - staatliche Vogelschutzwarte - gemeldet werden. Hierzu gibt es einen Meldebogen, den der BI-Vorstand vorhält - auf jeden Fall bitte den BI-Vorstand unverzüglich über einen solchen Totfund informieren. 

So soll das Tötungsrisiko reduziert werden

Seit Februar 20127 sind wieder alle Windkraftanlagen in Betrieb. Die Situation mit dem signifikant erhöhten Tötungsrisiko versucht man in der Art und Weise zu umgehen, indem man als Vermeidungsmaßnahmen den Milanen sogenannte Ablenkflächen anbietet, bei denen in der Zeit vom 1. Mai - 15. Juli eines jeden Jahres in einem vorher abgestimmten Mährythmus alle drei Tage mindestens 1 ha gemäht werden muss. Ziel ist es, durch diese Maßnahme den Milanen ein attraktives Nahrungshabbitat anbieten zu können und so von den Windrädern weg zu locken. Wir sind sehr skeptisch ob das funktioniert da wir nicht glauben, dass die Greifvögel sich so steuern lassen und auch von der Eignung der Ablenkflächen nicht überzeugt sind. Als weiteres sehen wir ein großes Problem in der jährlichen Kontrolle, ob der Mährythmus überhaupt eingehalten wird - auch noch in 15-20 Jahren, denn die Verträge mit den Landwirten laufen auf 20 Jahre. Wir fordern hier ein gut funktionierendes Monitoring jetzt und auch in den Folgejahren. Die Ablenkflächen liegen alle im nordwestlichen Teil des Windparks.

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Eine weitere Vermeidungsmaßnahme ist das Abschalten der Windkraftanlagen bei bestimmten Feldarbeiten bei denen Greifvögel sehr aktiv nach Nahrung suchen. Hierzu gehört das Ausbringen von Festmist, Ernte und Mahd, pflügen, eggen und grubbern. Von der LUBW gibt es für die Genehmigungsbehörden entsprechende Vorschriften wie das Tötungsrisiko durch einen speziellen Abschaltalgorithmus von bestimmten Flächen (Abstand/Radius von 300 Meter um die WEA's) am Tag der Bearbeitung und Folgetagen minimiert werden kann. Diesbezüglich wurden folgende Flächen in diesen Abschaltalgorytmus  einbezogen. Nicht verständlich ist, dass nur Flächen der Gemarkung Crispenhofen einbezogen sind, obwohl auch Sindeldorfer und Diebacher Äcker tangiert sind.

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Die Vorgaben der LUBW zu diesem Abschaltalgorythmus wurden nicht 1:1 übernommen und so von der Genehmigungsbehörde im Rahmen derer Einschätzungsprärogative gedeckt.  Die farblich gekennzeichneten Flächen sind die Abschaltbereiche. WEA 1 muss generell abgeschaltet werden, wenn auf einer der markierten Flächen obige Feldarbeiten stattfinden. Bei den anderen WEA's sind es entsprechend die farbliche Zuordnungen. Es gelten folgende in der Baugenehmigung verankerte Abschaltzeiten: Die WEA's müssen in der Zeit vom 1.4. - 31.8. eines jeden Jahres bei obigen Feldarbeiten ab Beginn der Bearbeitung bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang, sowie an zwei Folgetagen (je 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang) abgeschaltet werden. Eine in keiner Weise verständliche  und auch von der LUBW nicht vorgesehene Sonderregelung ist, dass sobald in dem farblichen Bereich die Erntearbeiten zu 70 % abgeschlossen sind, die Abschaltzeiten nicht mehr beachtet werden müssen. Diese Regelung spricht absolut gegen die Realität, denn genau nach den Erntearbeiten beginnen erst viele Bodenbearbeitungen. Mit den Landwirten hat der Betreiber entsprechende Verträge abgeschlossen - allerdings nicht in vollem Umfang.

Wir verfolgen genau, ob die Abschaltzeiten auch eingehalten werden, denn in der Vergangenheit haben wir hier mehrfach Unregelmäßigkeiten feststellen können und fordern vom Landratsamt auch hier eine stärkere Kontrolle - auch in den Folgejahren. Als weiteres fordern wir, auch die tangierten Äcker auf Sindeldorfer und Diebacher Gemarkung in den Abschaltalgorythmus einzubeziehen.


Weitere Planungen für Windkraftanlagen bei uns?

Schaut man in den "geschönten" Energieatlas Baden-Württemberg (www.energieatlas-bw.de) aus dem Jahr 2015, in dem viele Teile des bereits geschönten Windatlas aus 2011 übernommen wurden, so wird das Ausmaß des kranken Wunschdenkens rund um die Windkraft bei uns deutlich. Das hat mit der Wind-Realität in Baden-Württemberg nichts mehr gemeinsam. Allein in unserem Umkreis von 15 km werden dort Potentialflächen für 137 Windräder ausgewiesen. Davon überwiegend geeignete Flächen für 47 WEA's und 90 WEA's auf bedingt geeigneten Flächen.

Für Sindeldorf, Eberstal und Diebach sind folgende Potentialflächen ausgewiesen:

Sindeldorf - südwestlich:

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Eberstal - nordöstlich

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Sindeldorf Mühlberg-Eberstal-Diebach

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Würden dort überall Windkraftanlagen gebaut, wäre Sindeldorf damit fast umzingelt – die Kulturlandschaft, der Lebensraum, sowie die schöne Natur total zerstört - für die Zukunft auch der Nachbardörfer - neben den sowieso anstehenden demografischen Veränderungen auf längere Sicht das sichere Aus!

Es gab 2014 bereits Planungen des Bürgerwindparks Hohenlohe für zwei  Windkraftanlagen im Außenbereich auf dem Mühlberg - eines auf Gemarkung Schöntal  und eines auf Gemarkung Ingelfingen zu erstellen. Derzeit liegen die Planungen allerdings auf "Eis". Wir müssen jedoch jederzeit davon ausgehen, dass andere Projektierer diese oder ähnliche Planungen vorlegen werden. Die Planungen von 2014 für den Mühlberg sehen wie folgt aus.